Legasthenie ist eine Beschreibung der mangelnden Fähigkeit, das Lesen, Schreiben, Rechtschreiben altersgemäß zu erlernen und dies trotz durchschnittlicher bis hoher Intelligenz. Diese Entwicklungs-/Teilleistungs-störung lässt sich nicht alleine durch das soziale Umfeld, mangelndes Üben oder die Unterrichtsbedingungen erklären.
Dabei wird unterschieden zwischen einer LRS (Lese-/Rechtschreibschwäche) und der Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung). Man spricht auch von einer Teilleistungsstörung (s.u.), da Teile der Leistungen deutlich schwächer sind (Lesen, Schreiben, Rechnen) als andere Fächer.
Die LRS kann vom Schulpsychologen diagnostiziert werden, die Legasthenie nur vom Kinder- und Jugendpsychiater. Der Schulpsychologe kann jedoch in beiden Fällen den Nachteilsausgleich für den Schüler festlegen. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. sein, dass die Rechtschreibung nicht oder nachsichtig gewertet wird, der Schüler kein vollständiges Diktat schreiben muss, sondern einen Lückentext mit den entsprechenden Lernwörtern bearbeitet. Außerdem können mündliche und schriftliche Leistungen gleichwertig behandelt werden. Der Schüler kann auch einen Zeitzuschlag bei Klassenarbeiten erhalten. Dies gilt auch in den weiterführenden Klassen für das Erlernen einer Fremdsprache.
Mögliche Auffälligkeiten und Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechtschreiben: